Wichtige gesetzliche Bestimmungen für die Streupflicht
Wer muß Schnee räumen?
Auf öffentlichen Straßen und Wegen obliegt die Räum- und Streupflicht grundsätzlich den Gemeinden. Bei den Gehwegen können die Gemeinden per Satzung die Verantwortung auf die Anlieger übertragen. Das heißt, die Eigentümer sind verantwortlich. Ist die Gemeinde selbst Eigentümer eines Anliegergrundstückes, muss sie selbst für die Sicherheit sorgen. In Mietshäusern können die Vermieter die Räumpflicht auf die Mieter übertragen. Zu räumen sind - ob durch Hausbesitzer oder einen beauftragten Mieter - neben den Gehwegen auch die Wege zum Hauseingang und zu den Mülltonnen. Wurde einem Mieter die Räum- und Streupflicht übertragen, muß dies genau im Mietvertrag geregelt sein. Dem Mieter müssen dann auch die Konsequenzen aufgezeigt werden, wenn er das Räumen trotz Vereinbarung unterläßt. Der Vermieter ist aber nur aus dem Schneider, wenn er das Ganze auch "hinreichend" überwacht. Die Gerichte machen sich in Streitfällen die Sache einfach. Wenn der Hausbesitzer weit weg wohnt, muß er jemanden beauftragen, der kontrolliert, ob der Mieter seiner Pflicht nachkommt.
Wann und wie oft muss geräumt werden?
Wann geräumt werden muss, wird normalerweise durch Landesgesetz oder Ortssatzung geregelt. Gibt es keine Regelung, gilt folgendes. Ab 7.00 Uhr an Werktagen und 8.00 oder 9.00 Uhr (je nach Ortssatzung) an Sonntagen muss gräumt werden. Die Räumpflicht gilt normalerweise bis 20.00 Uhr. Doch was heißt "normalerweise"? Die Hausbesitzer sollten sich in jedem Fall die entsprechende Satzung ihrer Gemeinde besorgen. Sollte die Witterung tagsüber immer wieder für Glätte sorgen, muß auch immer wieder "nachgeräumt" oder "nachgestreut" werden.
Wie muss ein Gehweg geräumt werden?
In der Regel muss soviel freigeräumt werden, dass zwei Fußgänger aneinander vorbeigehen können. Das ist etwa ein Streifen von ein bis anderthalb Meter Breite, wobei es im Innenstadtbereich auch mehr sein kann (je nach Ortssatzung). In Bereichen, wo es keinen Gehweg gibt, muss ein begehbarer Streifen auf der Straße vor dem Grundstück geschaffen werden.
Was bedeutet Räumen überhaupt? Räumen heißt Schnee wegschieben und mit abstumpfenden Mitteln, also Sand, Granulat usw. die Oberfläche möglichst rutschfest machen. Salz ist in vielen Orten grundsätzlich verboten.
Räumen bei Blitzregen und Dauerschnee?
Streupflicht bedeutet nicht, dass bei jeder Schneeflocke sofort geräumt werden muss. Es sollte sich alles im Rahmen des Zumutbaren abspielen. Jeder Verkehrsteilnehmer muss im Winter mit Behinderungen und Glätte rechnen und selbst Vorsicht walten lassen. Auch muss man nicht vorbeugend tätig werden, weil zum Beispiel ein Blitzregen droht. Wenig sinnvoll ist es zudem zu Räumen, wenn es dauernd schneit. Aber vieles hängt auch vom Einzelfall ab.
Was tun, wenn man krank oder berufstätig ist?
Alte, Kranke, Urlauber oder Berufstätige haben oft nicht die Möglichkeit, der Streupflicht nachzukommen. Doch auch für sie gilt, was für alle gilt: Die Gehwege müssen geräumt werden. Da müssen dann andere Personen oder gar eine private Räumfirma beauftragt werden. Problematisch wird es, wenn der Nachbar zwar versprochen hat zu helfen, es aber nicht tut. Grundsätzlich haftet der Hauseigentümer immer noch selbst. Es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart und dies am besten schriftlich.
Wann haftet die Versicherung?
Rutscht jemand vor Ihrem Haus aus und verletzt sich dabei, machen Sie sich schadensersatzpflichtig. Sie müssen dann für die Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld aufkommen. Wichtig ist für diesen Fall die Haftpflichtversicherung für Hauseigentümer, die dann einspringt. Oder auch nicht.



