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CEMO Campus │ Rechtliche Grundlagen

Stationäre Tankanlagen: Rechtliche Anforderungen und Vorschriften

Welche Vorschriften gelten für eine stationäre Tankanlage? Welche Anforderungen stellt die AwSV an eine Eigenverbrauchstankstelle? Wann ist eine Tankanlage anzeigepflichtig oder prüfpflichtig? Im CEMO campus finden Sie die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für die Planung, Errichtung und den Betrieb stationärer Tankanlagen – kompakt erklärt und praxisnah eingeordnet.

Die wichtigsten Vorschriften im Überblick

Abkürzung

Vorschrift

Bedeutung für stationäre Tankanlagen

WHG Wasserhaushaltsgesetz Gesetzlicher Rahmen für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
AwSV

Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Regelt bundesweit die technischen Anforderungen an Lager-, Abfüll- und Umschlaganlagen für wassergefährdende Stoffe.

TRwS 781

Technische Regel wassergefährdender Stoffe

"Tankstellen für Kraftfahrzeuge"

Konkretisiert die Anforderungen der AwSV für Tankstellen, einschließlich Eigenverbrauchstankstellen.

Die Eigenverbrauchstankstelle ist dazu bestimmt, betriebseigene Fahrzeuge zu betanken. Sie wird vom Betreiber oder von ihm bestimmten und unterwiesenen Personen bedient und die Jahresgesamtabgabe beträgt maximal 100.000 l. Die Eigenverbrauchstankstelle besteht aus dem Lagerbehälter und dem Abfüllplatz. Nachfolgend eine Zusammenfassung der Bedingungen, die bei einer Eigenverbrauchstankstelle zu erfüllen sind: Am 1. August 2017 ist die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in Kraft getreten. Sie vereinheitlicht bundesweit die Anforderungen und ersetzt die 16 Verordnungen über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS) der Länder. Damit wird dann auch die TRwS 781 (Tankstellen für Kraftfahrzeuge) bundesweit als allgemein anerkannte Regel der Technik nach § 62 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) angesehen. In der TRwS 781 sind auch die Anforderungen an Eigenverbrauchstankstellen definiert.

Pflichten des Betreibers:

  • Anzeigen von Tankstellen mit mehr als 1.000 I bei der unteren Wasserbehörde.
  • Prüfung vor Inbetriebnahme durch einen Sachverständigen nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) von Tankstellen mit mehr als 1.000 l. Wiederkehrende Prüfung (alle 5 Jahre) durch einen Sachverständigen nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) von Tankstellen mit mehr als 10.000 l.
  • Baugenehmigung einholen bei Tankstellen mit mehr als 5.000 l.

Anforderung an die Lageranlage

  • Lagerbehälter mit Prüfzeichen oder bauaufsichtlicher Zulassung, GFK-Behälter bis 2.000 l einwandig ohne Auffangwanne, jedoch auf flüssigkeitsdichtem Boden mit 1 cm Aufkantung (z. B. R1-Dichtflächenelement), auch als Tankbatterien bis 10.000 l, andere Behälter doppelwandig oder in einer Auffangwanne.
  • Bei der Aufstellung im Freien muss der Lagertank dafür zugelassen sein. Bei CEMO CUBE-Tanks, CEMO GFK-Tanks und doppelwandigen Stahltanks ist dies erfüllt (vgl. Zulassung); PE-Tanks im Blechmantel nur im Gebäude!
  • Anfahrschutz, z. B. Leitplanke, große Feldsteine, hohe Schwelle oder Spritzschutzwand wie beim Abfüllplatz Kompakt.
  • Automatisches Zapfventil ist erforderlich. Ausnahme: Die Abgabe aus Lagerbehältern < 1.000 l ist auch mit von Hand betriebenen Pumpen mit Absperrhahn am Füllschlauch zulässig. Dies gilt auch bei einer Abgabe mit elektrisch betriebenen Pumpen, wenn die Pumpen während der Stillstandszeiten mit einem von Hand zu betätigenden Schalter vom Stromnetz getrennt sind.
  • Fest angeschlossener Befüllstutzen mit Tankwagenkupplung.
  • Zugelassener Grenzwertgeber
  • Eine Hebersicherung an der Pumpe ist erforderlich.
  • Keine Fachbetriebspflicht bis 10.000 l Anlagengröße.
  • Brandschutzbestimmungen (Abstände, Lüftung, Ausführung von Wänden und Türen, etc.) sind einzuhalten.

Hinweis: Diese Grundlagen gelten für oberirdische Tankanlagen außerhalb von Wasserschutzgebieten.

Wir beraten Sie hierzu gerne.

Anforderungen an den Abfüllplatz

  • Größe des Abfüllplatzes: Wirkbereich des Zapfventils, d.h. mindestens Schlauchlänge plus 1 m, begrenzbar durch Wände oder zwangsgeführten Zapfschlauch, z. B. Abfüllplatz Kompakt.
  • Das Rückhaltevolumen für die Abgabeeinrichtung ergibt sich aus der Pumpenleistung in l/min x 3 min. Beispielhaft ergibt sich bei einer Pumpe mit einem Volumenstrom von 50 l/min ein Rückhaltevolumen
    von 150 l.
    Bei der Befüllung der Lagerbehälter ist ein Rückhaltevolumen für das Kraftstoffvolumen erforderlich, das bei maximalem Volumenstrom bis zum Wirksamwerden selbsttätig wirkender Sicherheitseinrichtungen
    austreten kann.
    Damit ergibt sich beim Abfüllen unter Verwendung einer Abfüll-Schlauch-Sicherung (ASS) ein Rückhaltevolumen von R = 0,1 m³ sowie beim Abfüllen unter Verwendung von Einrichtungen mit Aufmerksamkeitstaste und Not-Aus-Betätigung (ANA) ein Rückhaltevolumen von R = 0,9 m³.
    Abweichend davon darf bei Eigenverbrauchstankstellen der maximale Volumenstrom und damit auch das erforderliche Rückhaltevolumen durch eine nicht aufhebbare Begrenzung, z. B. durch einen geringeren Schlauchdurchmesser, reduziert werden.
  • Bindemittel und Feuerlöscher bereithalten.
CEMO Abfüllplatz klappbar 930 L, 400 V, grau, Deckelfarbe grau
20.506,50 €

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Abfüllplatz Basic, grau
4.483,50 €

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Häufig gestellte Fragen

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Die passende stationäre Tankanlage finden

Sie wissen jetzt, welche rechtlichen Anforderungen für stationäre Tankanlagen gelten. Doch welche Tankanlage passt zu Ihrem Betrieb, Ihrem Kraftstoff und Ihrem Bedarf?