Gewässerschutz
Sicherheit im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Der Schutz unserer Gewässer ist ein wesentlicher Bestandteil verantwortungsvoller Lager-, Förder- und Umwelttechnik. Sauberes Wasser bildet nicht nur die Grundlage für stabile Ökosysteme, sondern auch für eine sichere Nutzung natürlicher Ressourcen in Industrie, Gewerbe und kommunalen Bereichen. Werden Verunreinigungen frühzeitig verhindert, bleiben Lebensräume erhalten und Risiken für Mensch und Umwelt zuverlässig minimiert. Effektiver Gewässerschutz setzt daher an den Schnittstellen an, an denen wassergefährdende Stoffe gelagert, transportiert oder umgefüllt werden – dort, wo sichere Systeme und kontrollierte Prozesse entscheidend sind.
Besorgnisgrundsatz:
Wasser ist die wichtigste Grundlage des Lebens und durch nichts zu ersetzen. Diese Tatsache galt schon immer, und die Gefährdung dessen ist eine Bedrohung für unsere Zukunft. Daher ist im Wasserhaushaltsrecht der sogenannte Besorgnisgrundsatz verankert. Ein Jurist hat dies einmal folgendermaßen ausgedrückt: "Grund zur Besorgnis ist nicht erst gegeben, wenn der Eintritt eines Schadens wahrscheinlich ist, sondern bereits dann, wenn der Eintritt eines Schadens nicht unwahrscheinlich ist."
Sichere Lagerung und Handhabung wassergefährdender Stoffe.
Lösungen für die Lagerung, den Transport und die Handhabung von Gefahrstoffen – für maximale Zuverlässigkeit und Betriebssicherheit.
Vorteile der Gewässerschutzlösungen von CEMO
CEMO Campus Fachwissen
Rechtliche Grundlagen für die Lagerung wassergefährdender Stoffe
Die Lagerung wassergefährdender Stoffe unterliegt in Deutschland klaren gesetzlichen Vorgaben. Grundlage ist das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das mit dem sogenannten Besorgnisgrundsatz bereits festlegt: Eine Gefährdung von Gewässern muss nicht erst wahrscheinlich sein, um Handlungsbedarf auszulösen – es genügt, dass sie nicht unwahrscheinlich ist.
Konkretisiert wird dieser Grundsatz durch die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Sie regelt bundesweit einheitlich, welche technischen und organisatorischen Anforderungen Betreiber von Lageranlagen erfüllen müssen – von der Bauartzulassung über das erforderliche Rückhaltevolumen bis zu wiederkehrenden Prüfungen.
Zentral für die Auswahl der richtigen Lagerlösung ist die Wassergefährdungsklasse (WGK) des jeweiligen Stoffes:
- WGK 1 – schwach wassergefährdend
- WGK 2 – wassergefährdend
- WGK 3 – stark wassergefährdend
Je nach WGK, Lagermenge und weiteren Faktoren (z. B. Lage der Anlage, Nähe zu Trinkwasserschutzgebieten) ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an Auffangvolumen, Materialbeständigkeit und Prüfintervalle. Anlagen müssen in der Regel wiederkehrend durch Sachverständige geprüft werden (§ 46 AwSV) – die genauen Fristen richten sich nach Gefährdungsstufe und Anlagengröße.
Passende Produkte
CEMO PE-Auffangwanne für IBC 1100/1 1100 L, schwarz
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908,25 €zzgl. MwSt.CEMO PE-Auffangwanne für Paletten und Fässer 220/4 220 L, schwarz
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614,25 €zzgl. MwSt.CEMO Glossar: Begriffe kurz erklärt
Begriff |
Erklärung |
| AwSV | Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen regelt bundesweit die technischen Anforderungen an Lager-, Abfüll- und Umschlaganlagen für wassergefährdende Stoffe. |
| WHG |
Das Wasserhaushaltsgesetz ist die übergeordnete gesetzliche Grundlage des deutschen Gewässerschutzrechts und enthält u. a. den Besorgnisgrundsatz. |
| WGK 1 │ WGK 2 │ WGK 3 | Die Wassergefährdungsklasse gibt an, wie stark ein Stoff Gewässer gefährden kann – von schwach (WGK 1) über wassergefährdend (WGK 2) bis stark wassergefährdend (WGK 3). Sie bestimmt maßgeblich die Anforderungen an die Lagerung. |
| Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) | Nachweis des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt), dass ein Bauprodukt oder eine Anlage den bauordnungsrechtlichen Anforderungen entspricht – z. B. Zulassungsnummer Z-40.22-564 für die CEMO PE-Auffangwannen für IBC. |
| StawaR | Die (länderspezifische) Richtlinie für die Anforderungen an Stahlwannen und andere Auffangeinrichtungen definiert bauartbezogene Zulassungsvoraussetzungen für Auffangwannen und -behälter. |
| Besorgnisgrundsatz | Rechtlicher Grundsatz aus dem WHG: Schon die Möglichkeit einer Gewässerverunreinigung – nicht erst deren Wahrscheinlichkeit – begründet Handlungs- und Schutzpflichten. |
| H224–H226 | Gefahrenhinweise (H-Sätze) nach der CLP-Verordnung, die den Flammpunkt und damit die Entzündbarkeit eines Stoffes klassifizieren (H224 = extrem entzündbar, bis H226 = entzündbar). |
| Auffangvolumen / Rückhaltevermögen | Das Volumen, das eine Auffangwanne oder ein Lagersystem im Falle einer Leckage zuverlässig zurückhalten kann – zentrale Kenngröße für die Dimensionierung jeder Lageranlage. |
So finden Sie die passende Lösung für den betrieblichen Gewässerschutz
1. Wo sollen die Gefahrstoffe gelagert werden?
1 Auffangwannen │ Flächenschutzelemente
- für Kleingebinde, Fässer und IBC
- mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung oder Ü-Zeichen nach StawaR
- für wassergefährdende, ätzende und hochentzündliche Medien geeignet
2 Gefahrstoffregale
- platzsparende Lagerung von Kleingebinde, Fässern und Paletten
- Auffangwannen mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung oder Ü-Zeichen nach StawaR
- große Auswahl und modulärer Aufbau
3 Gefahrstoffschränke
- Bodenauffangwanne mit Ü-Zeichen nach StawaR
- für Kleingebinde und Fässer
- spezielle Ausführungen für die Lagerung von Pflanzenschutzmitteln
4 Gefahrstoffdepots
- zur Lagerung von Fässern und IBC
- mit Ü-Zeichen nach StawaR oder allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung
- für wassergefährdende Stoffe (WGK 1-3)
5 Gefahrstoffcontainer
- Zur Lagerung von großen Mengen und Gebinden
- mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung
- Lagerung von Wassergefährdenen Stoffen (WGK 1-3) oder Entzüdbare Stoffe (H224-226)
2. Welche Gebinde sollen gelagert werden?
Gebindeart und -menge beeinflussen den technischen Aufbau der Anlage. Ob Kanister, Fässer, IBCs oder größere Lagereinheiten: Die benötigte Kapazität und die Handhabung im täglichen Betrieb bestimmen die optimale Lösung. Mit zunehmender Gebindegröße steigen die Anforderungen an Tragfähigkeit, Auffangvolumen, Zugänglichkeit und Handling.
Ein ausreichend dimensioniertes Auffangvolumen ist eine zentrale Voraussetzung für wirksamen Gewässerschutz. Es stellt sicher, dass im Falle von Leckagen oder Havarien austretende Flüssigkeiten zuverlässig zurückgehalten werden und nicht in Boden oder Gewässer gelangen. Die Auslegung des Auffangvolumens richtet sich nach der Art und Menge der gelagerten Medien sowie nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben. Nur wenn das Auffangsystem korrekt dimensioniert ist, können Umwelt, Betrieb und Mitarbeiter wirksam geschützt werden.
Kleingebinde
Fässer
IBC
Großmengen
3. Welche Gefahrstoffe sollen gelagert werden?
Die Auswahl des geeigneten Werkstoffs für eine Auffangwanne ist maßgeblich von den zu lagernden Medien abhängig. Unterschiedliche Stoffe stellen unterschiedliche Anforderungen an die chemische Beständigkeit und damit an das geeignete Material.
Für viele Anwendungen ist PE (Polyethylen) aufgrund seiner hohen chemischen Beständigkeit besonders gut geeignet und bietet eine zuverlässige Lösung für die Lagerung zahlreicher Medien. Auch der hochbeständige Werkstoff GFK (Glasfaserverstärkter Kunststoff) weist in vielen Fällen eine ausreichende Beständigkeit auf. Bei der Lagerung ätzender Stoffe wie Säuren und Laugen kann die Wahl eines entsprechend beständigen Werkstoffs entscheidend sein.
Für den Nachweis der chemischen Beständigkeit von Stahl kann die DIN EN 12285-1:2018, Tabelle B.2 (ehemals DIN 6601) herangezogen werden. Für zugelassene Auffangwannen aus Kunststoff kann die Medienliste 40 des DIBt als Nachweis der Beständigkeit dienen.
Welche Beständigkeit PE und GFK gegenüber den jeweiligen Lagermedien aufweisen, können Sie unserer Beständigkeitsliste entnehmen.
Umweltgefährdend
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Ätzend
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Leicht entzündbar(Flammpunkt < 55° C)
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Entzündbar(Flammpunkt > 55° C)
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PE |
Wassergefährdende Stoffe (WGK 1-3) | Chemikalien, Säuren und Laugen | – | – |
GFK |
Wassergefährdende Stoffe (WGK 1-3) | leichte Säuren und Basen | – | Diesel, Heizöl, Frisch- und Gebrauchtöl |
Stahl |
Wassergefährdende Stoffe (WGK 1-3) | – | Bezin (Ottokraftstoffe), Lacke und Verdünner | Diesel, Heizöl, Frisch- und Gebrauchtöl |
Häufig gestellte Fragen
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