Brandschutz
Sicherheit im Umgang mit entzündbaren Stoffen
Die Brandschutzlösungen von CEMO ermöglichen die sichere und gesetzeskonforme Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten. Von Sicherheitsschränken für Kleingebinde und Fässer bis hin zu begehbaren Brandschutz-Raum- und Regalcontainern bieten sie geprüften Brandschutz, hohe Funktionalität und eine langlebige Ausführung.
Durchdachte Ausstattung und praxisgerechtes Design sorgen für maximale Sicherheit und eine einfache Handhabung im täglichen Einsatz.
90
Minuten
Feuerwiderstandsfähigkeit
Sichere Lagerung von entzündbaren Flüssigkeiten.
Schützt Menschen, Betrieb und Umgebung durch kontrollierte Lager- und Ladeprozesse.
Sicherheitsabstände bei der Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten
Bei Gefahrstofflägern ohne Brandschutz ist zur Lagerung von entzündbaren Flüssigkeiten ein Sicherheitsabstand einzuhalten. Dieser Abstand hängt gemäß der TRGS 510, Nummer 12.4.1, Absatz 2 von der zu lagernden Menge ab:
Abstand |
Gesamtlagervolumen (GLV) |
Stoff |
| kein |
GLV ≤ 200 kg GLV ≤ 1.000 kg |
H224, H225 H226 |
| 5 m | 200 kg ≤ GLV < 1.000 kg | H224, H225 |
| 10 m | 1.000 kg ≤ GLV | H224, H225, H226 |
| 10 - 30 m | GLV > 10 m³ | H224, H225, H226 |
Passive Lagerung
Bei der reinen Lagerung in dicht verschlossenen Behältern wird oft von „passiver" Lagerung gesprochen. Während der Lagerung darf kein Entleeren oder Befüllen der Behälter erfolgen, auch ein Öffnen für andere Zwecke ist untersagt. Der gesamte Raum wird als Ex-Zone 2 definiert. Es ist ein mind. 0,4-facher Luftwechsel vorgeschrieben. Dieser kann auch durch natürliche Lüftung erfolgen.
Aktive Lagerung
Werden weitere Tätigkeiten im Lager ausgeführt (z.B. Ab-/Umfüllen „aktive" Lagerung), ist eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, um die Anforderungen an die Belüftung festzulegen. Als frei zugängliche Quellen für die Beurteilung empfehlen sich u.a. DGUV 113-001 (Ex-RL), TRGS 509 und EMKG (BAuA). In der Regel wird der gesamte Raum als Ex-Zone 1 definiert und ein 5-facher Luftwechsel angesetzt.
Lagerung |
Luftwechsel |
Art der Lüftung |
Überwachung |
| passiv | 0,4-facher Luftwechsel pro Stunde | natürlich / technisch | nein / ja |
| aktiv | gemäß Gefährdungsbeurteilung (i.d.R. 5-fach pro Stunde) | technisch | ja |
CEMO Glossar: Begriffe kurz erklärt
Begriff |
Erklärung |
| TRGS 510 | Technische Regel für Gefahrstoffe zur „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" – regelt u. a. Sicherheitsabstände, Lagermengen und Lüftungsanforderungen für brennbare und entzündbare Flüssigkeiten. |
|
Feuerwiderstandsklasse Typ 90 |
Kennzeichnet einen Sicherheitsschrank, der im Brandfall mindestens 90 Minuten Feuerwiderstand bietet, ohne dass die Innentemperatur um mehr als 180 Kelvin ansteigt – geprüft nach DIN EN 14470-1:2023 (Sicherheitsschränke für brennbare Flüssigkeiten). Bei Containern erfolgt der Nachweis nach EN 13501-2 bzw. DIN 4102. Die TRGS 510 fordert für die uneingeschränkte Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten im Arbeitsraum die höchste Feuerwiderstandsklasse Typ 90. |
| Aktive Lagerung | Lagersituation, bei der Behälter zur Entnahme, Befüllung oder Umfüllung geöffnet werden. Erfordert eine technische (mechanische) Lüftung. |
| Passive Lagerung | Lagerung in dicht verschlossenen Behältern ohne Öffnen, Entleeren oder Befüllen während der Lagerzeit. Meist genügt natürliche Lüftung. |
| Sicherheitsabstand |
Der nach TRGS 510 vorgeschriebene Mindestabstand zwischen einem Gefahrstofflager und Gebäuden – gestaffelt nach Lagermenge (5 m bzw. 10 m). |
| H224–H226 | Gefahrenhinweise (H-Sätze) nach der CLP-Verordnung zur Kennzeichnung der Entzündbarkeit einer Flüssigkeit anhand von Flammpunkt und Siedepunkt: H224 = extrem entzündbar (Flammpunkt < 23 °C, Siedepunkt ≤ 35 °C, Kategorie 1), H225 = leicht entzündbar (Flammpunkt < 23 °C, Siedepunkt > 35 °C, Kategorie 2), H226 = entzündbar (Flammpunkt ≥ 23 °C, Siedepunkt ≤ 60 °C, Kategorie 3). Ab H224 ist bei Sicherheitsschränken meist eine technische Lüftung erforderlich. |
| Luftwechsel |
Kennzahl für die Lüftungsleistung eines Lagersystems – z. B. 0,4-facher (natürlich) oder 5- bis 10-facher (technisch) Luftwechsel pro Stunde, je nach Lagerart und Gefährdung. |
| Ex-Zone (Zone 0│1│2) |
Einstufung eines Bereichs nach der Wahrscheinlichkeit einer explosionsfähigen Atmosphäre: Zone 0 (ständige Gefahr), Zone 1 (gelegentliche Gefahr im Normalbetrieb), Zone 2 (Gefahr nur bei seltenen Störungen). Bei Sicherheitsschränken ohne technische Lüftung gilt je nach Nutzung innen Zone 1 oder Zone 2; ist der Innenraum Zone 1, gilt zusätzlich ein Umkreis von mindestens 2,5 m als Zone 2 (siehe TRGS 510, Anlage 1). |
| Potentialausgleich |
Elektrische Erdung eines Schranks oder Behälters nach TRGS 727 „Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen", die verhindert, dass sich beim Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten elektrostatische Ladung aufbaut und einen Zündfunken auslöst. Zwingend erforderlich, wenn ein Sicherheitsschrank ohne technische Lüftung betrieben wird. |
| Auffangvolumen bei Sicherheitsschränken |
Abweichend von Auffangwannen (10 % der Gesamtlagermenge) gilt bei Sicherheitsschränken: Das Auffangvolumen muss mindestens 110 % des größten eingelagerten Einzelbehältnisses aufnehmen können (siehe TRGS 510, Anlage 1). |
| DIN EN 14470-1 |
Deutsche Fassung der europäischen Norm für Sicherheitsschränke zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten. Die 2023 überarbeitete Fassung erhöhte das zulässige Innenvolumen von 1 m³ auf 2 m³ und strich die frühere, in Deutschland ohnehin nicht mehr genutzte Klasse „Typ 15". Ergänzend regelt DIN EN 16121 / DIN EN 16122 (Nachfolgenormen der früheren DIN EN 14727) Mindestanforderungen an die Qualität der Laborschrank-Konstruktion. |
So finden Sie die passende Lösung für den betrieblichen Brandschutz
Wo sollen die Flüssigkeiten gelagert werden?
Sicherheitsschränke PROline
- Typ 90 – 90 Minuten Feuerwiderstand von innen und außen gemäß DIN EN 14470-1
- zur Lagerung für Kleingebinde und Fässern im Innenbereich
- 110% Auffangvolumen garantiert eine vorschriftsmäßge Lagerung
Brandschutzcontainer Typ 90
- Typ 90 / REI90 – 90 Minuten Feuerwiderstand von innen und außen gemäß EN 13501-2
- mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung
- begehbar als Brandschutz-Raumcontainer für Kleingebnde
- als Regalcontainer für Fässer, Paletten und IBC
Gefahrstoffcontainer
- zur Lagerung von entzündbaren Flüssigkeiten (H224-H226) > 1.000 kg bei einem Sicherheitsabstand von mindestens 10 m von bestehenden Gebäuden
- begehbar als Gefahrstoff-Raumcontainer zur Lagerung in Kleingebinden oder zur Lagerung von Fässern, Paletten und IBC als Gefahrstoff-Regalcontainer
- mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung
Häufig gestellte Fragen
Nicht sicher, welche Lösung zu Ihrer Anwendung passt?
Kontaktieren Sie uns, wir beraten sie gerne.