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Ladungssicherung: Wer ist verantwortlich?

Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) entstehen durch schlecht gesicherte Ladung in Deutschland jährlich Schäden bis zu 300 Millionen Euro. Dabei sind die gesundheitlichen Folgen der Verkehrsteilnehmer, sowie Fahrzeug- und Umweltschäden noch nicht miteinbezogen. Allein 25 Prozent aller Verkehrsunfälle im Schwerlastverkehr gehen auf das Konto von mangelnder Ladungssicherung.

Bei einer Verkehrskontrolle wird das Fehlen oder eine unsachgemäße Ladungssicherung mit Bußgeld und Punkten im Register des Kraftfahrt-Bundesamtes bestraft. Kommt es zur schweren Beschädigungen, drohen dem Frachtführer oder Halter des Nutzfahrzeugs Freiheitsstrafen.

Ladungssicherung

Gesetze und Verordnungen

 

Doch welche Gesetze und Verordnungen gelten bei der Beladung und beim Transport im LKW? Und wer ist eigentlich verantwortlich für eine ausreichende Ladungssicherung (LaSi)?

Ladungssicherung, StVO und VDI


In einem Transportfahrzeug oder LKW muss jede Ladung so gesichert sein, dass sie bei einer Ausweichbewegung oder Vollbremsung nicht umfallen, verrollen, verrutschen oder Lärm verursachen kann. Außerdem ist gemäß der Straßenverordnung (StVO) darauf zu achten, dass eine Überladung vermieden wird. In den VDI-Richtlinien 2700 sind geeignete Maßnahmen beschrieben, die unterschiedlichen Arten von Ladungen im Fahrzeug zu sichern.


Verantwortung für Fahrer und Verlader


Beim Transport sowie beim Be- und Entladen treffen der Fahrer und der Verlader eigenverantwortliche Entscheidungen. Demnach sind sie die Verantwortlichen für die verkehrssichere Verladung, den weiteren Transport und die Entladung am Ziel. Verlader kann dabei jede Person sein, die vom Versender, Frachtführer oder Empfänger beauftragt wird, die Beladung vorzunehmen.


Verantwortung für beteiligte Unternehmen


Das Transportunternehmen oder ersatzweise der Fahrzeughalter, Versender oder Frachtführer müssen sicherstellen, dass sowohl der Fahrer als auch der Verlader die Richtlinien der Ladungssicherung kennen und diese eigenverantwortlich umsetzen. Sowohl der Fahrzeughalter als auch das Unternehmen, welches das Verladepersonal zur Verfügung stellt, stehen in der Pflicht, für die Schulung des Fahrers und des Verladers zu sorgen.
 

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