Teil 4: Transport von Lithium-Batterien

Transportieren Sie Ihre Akkus sicher?

Ob Handwerksbetrieb, Bauunternehmen oder kommunale Einrichtung: Im harten Arbeitsalltag kommt es vor, dass mit Lithium-Akkus betriebene Werkzeuge oder Geräte durch unsachgemäßen Umgang beschädigt werden – oder dass der Akku einen Defekt hat.

 

Brandgefährlich: Explodierende Lithiumbatterien können Großbrände verursachen, die auch schwerwiegende finanzielle Folgen nach sich ziehen können.

 

Verantwortlich für eventuelle Kosten sind Sie als Inhaber oder Geschäftsführer des Unternehmens: Ist der Akku nicht gemäß der gesetzlichen Vorgaben gesichert, riskieren Sie sogar den Verlust des Versicherungsschutzes.

 

Schon ein einziger Akku kann einen Brand auslösen. 
Darum greifen für Lithium-Batterien die international eindeutigen und detaillierten Transportvorschriften der ADR/SDR (Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße). Auch die in der Schweiz weit verbreitete TRGS 510 (Technische Regeln zur Lagerung von Gefahrstoffen in ortbeweglichen Behältern in der Fassung von 2021), weist ausdrücklich auf die erhöhte Gefahr durch Entzünden/Thermal Runaway von Lithium-Akkus hin. Diese Vorschriften sind ein sehr gutes Nachschlagewerk, um die Herausforderungen in der Praxis zu meistern.

 

Lithium-Batterie nicht gleich Lithium-Batterie
Entscheidend ist der Zustand. Ist die Lithium-Batterie neuwertig, ist sie defekt, ein Prototyp oder für das Recycling vorgesehen? Auf dieser Grundlage erfolgt die Wahl der Transportverpackung und die Art & Weise des Transports. Aufgrund der zunehmenden Gefährdung im Falle eines nicht mehr neuwertigen Akkus, nimmt der Brandschutz einen höheren Stellenwert ein. War beispielsweise der Versand im Neuzustand im Originalkarton des Herstellers noch zulässig, so ist diese Versandart im Falle eines Akku-Defekts verboten und der Transport nur noch in Boxen mit Brandschutz-Eigenschaften erlaubt.
 

Leistungskategorie & Menge
Eine wichtige Grenze sind 100 Wh als Leistung einer Lithium-Batterie.

Sind Lithium-Batterien <100 Wh, so profitieren sie von Erleichterungen im Transport (SV188) (Link), was üblicherweise für kleine Akkus von Akkuschraubern, Handy-Akkus oder Laptop-Akkus eingehalten wird. Erfahrungsgemäß ist hier auch der Versand über Paketdienst üblich.
Über 100 Wh handelt es sich um ein geregeltes Gefahrgut mit allen Pflichten, sodass etwa der Transportdienstleister besondere Kenntnis haben muss und eine geprüfte Gefahrgutverpackung notwendig wird. Bis zu einer Menge von 333kg Lithium-Batterien im Fahrzeug greift die sogenannte „1000 Punkte-Regelung“.

 

Transportverpackung & Kennzeichnung
Abgestimmt auf die Batteriezustände sind im ADR/SDR sogenannte Verpackungsanweisungen hinterlegt, die genau vorgeben, welche geprüfte Gefahrgutverpackung eingesetzt werden darf und welche Eigenschaften diese zu erfüllen hat. Verpackung ist nicht gleich Verpackung.

In diesem Fall kleiner Akkus <100 Wh reicht eine stabile Kartonverpackung (siehe SV188) (Link).

Ausnahme Handwerkerregelung

Die Gefahrgutvorschriften sehen im Abschnitt ADR/SDR 1.1.3.1c) (Link) gewisse Erleichterungen als sog.  „Handwerkerregelung“ vor. So dürfen beispielsweise Lithium-Batterien sehr einfach transportiert werden, wenn diese zusammen mit den Geräten zum Verrichten der Arbeit mit auf die Baustelle genommen werden. Nicht aber anwendbar, wenn es sich um Verteilfahrten handelt oder die Akkus einen Defekt haben (= höhere Gefahr).

 

Verkehrsträger
Der gebräuchlichste Transportweg von Gütern erfolgt auf dem Verkehrsträger Straße, hier greifen bei Gefahrgut die Vorschriften des ADR/SDR. Zusätzlich gibt es den Schienentransport (RID), Seefracht (IMDG) und Luftfracht (IATA).

Die Akku-Systembrandschutzbox von CEMO:
Sicherheit für Profis – damit unterwegs nichts anbrennt!

Um jegliches Risiko auszuschalten, hat CEMO die Akku-Systembrandschutzbox entwickelt. Die mit nicht brennbaren Materialien ausgekleidete Box besitzt die UN-Zulassung für den sicheren Transport von Lithium-Batterien der Verpackungsgruppe II.

Sie ist perfekt geeignet für defekte Akkus und Quarantäne-Akkus, die auf öffentlichen Straßen gesichert werden müssen, sowie für die folgenden Anwendungsbereiche:

  • Lagern von Akkus in Arbeitsbereichen
  • Quarantäne im Betrieb
  • Separieren aussortierter Akkus

Eigenschaften der Akku-Systembrandschutzbox Li-SAFE

- ADR/SDR-zugelassen für die Lagerung und den Transport von festen Produkten (Verpackungsgruppe II und III)

- Schlagfeste PE-Konstruktion

- Schutzpolster aus schwer entflammbarem Material als Innenauskleidung, die ein Verrutschen der Batterien verhindern

- Für Batterien bis 5 kg

- Deckel Verschluss mit 2 Clips

- 2 Klappgriffe (oben und vorne)

- Wasserdichte Box aus UV-beständigem HDPE, schlagfest

- Boxen stapelbar und miteinander verschließbar

- Box mit Vorhängeschloss abschließbar (nicht im Lieferumfang enthalten)

- Sicherheitskennzeichnung

Mögliche Anwendungen:

  • UN-Zulassung für Lithium-Batterien der Verpackungsgruppe II und III
  • für Lithium-Batterie bis maximal 5 kg
  • vorschriftsgemäßer öffentlicher Transport auf Straße möglich
  • auch als stationärer Sicherheitsbehälter zur Lagerung einsetzbar
  • brandgeschützte Aufbewahrung für unterwegs und z.B. auf der Baustelle
  • ideal zum sicheren Separieren von Akkus mit hoher Gefährdung (z. B. defekte oder Quarantäne-Akkus)

Die Tankrevolution – der neue CEMO HYBRID-TANK

Der erste Kombinations-IBC in Deutschland, der eine Verlängerung der ADR-Zulassung auf 8 Jahre erwirkt hat.

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